Hilfe für bedürftige Senioren über 60

Die Ernst-Lindlau-Stiftung

Die Ernst-Lindlau-Stiftung ist eine Stiftung unter dem Dach der Bürgerstiftung Dresden. Sie unterstützt aus Erträgen ihres Stiftungsvermögens "alte, allein stehende, bedürftige Personen" ab einem Alter von 60 Jahren. Da der Antrag ausschließlich über Vereine, Wohlfahrtsverbände und soziale Beratungsstellen gestellt werden kann, versteht sich der Arnsdorf hilft e. V. hierbei als Vermittler. Wir können mit diesem Angebot zu 100 % unseren Vereinszweck erfüllen und hoffen, genau damit hilfsbedürftigen Einwohnerinnen und Einwohnern unserer Gemeinde gut unter die Arme greifen zu können. Der Arnsdorf hilft e.V. tritt hierbei 100 % selbstlos auf, da keine Verwaltungsgelder o. ä. davon bezahlt werden.

Zum Procedere

    1. Die Person selbst oder Angehörige, Freunde, Nachbarn etc. kommen auf uns zu und bitten um Unterstützung. Bestenfalls ist der/die Betroffene bereit zur Annahme von (finanzieller) Hilfe. Kontakt nehmen Sie zu uns per E-Mail an post@arnsdorf-hilft.de auf. Oder Sie stecken uns einen Brief/Zettel mit Ihren Kontaktdaten in unseren Briefkasten an der Stolpener Str. 49 (Schulpavillon) in 01477 Arnsdorf. Wir melden uns definitiv zurück!

    2. Es wird ein Termin zwischen unterstützungsbedürftiger Person und einem Vorstandsmitglied von Arnsdorf hilft vereinbart. In diesem Gespräch wird die Anfrage auf Förderwürdigkeit eingeschätzt und alle benötigten Daten und Unterlagen wie Rentenbescheid, Wohngeldbescheid werden aufgenommen.

    3. Der Verein stellt bei der Stiftung den Antrag gem. der getätigten Angaben. Dabei ist der Einkommensnachweis ein verpflichtender Bestandteil.

    4. Insofern es keine Rückfragen seitens der Stiftung gibt, kann das Geld binnen von ein paar wenigen Tagen auf dem Vereinskonto gutgeschrieben sein.

    5. Nun können die beantragten Gegenstände eingekauft oder Maßnahmen beauftragt werden. Zum Nachweis müssen Quittungen/Rechnungen dem Verein vorgelegt werden. Wir legen diese in Kopie in unseren Unterlagen als Beleg der zweckentsprechenden Verwendung ab.

Fertig – so einfach geht die Beantragung von den Fördermitteln!!!

Folgende Dinge sind zuwendungswürdig:

  • Nicht von der Krankenkasse (oder anderen) übernommene Kosten für Therapien
  • Nicht von der Krankenkasse (oder anderen) übernommene Kosten für Gesundheitshilfsmittel
  • Nicht vom Sozialamt übernommene Kosten für Haushaltgeräte und Anschaffungen im Haushalt
  • Zuschuss zu Erholungsreisen (auch Reisen zu Familienangehörigen)
  • Zuschuss zu Umbaumaßnahmen im Haushalt aufgrund Krankheit, wenn diese nicht anderweitig übernommen werden
  • Umzugsbeihilfe
  • usw.

Diese Liste ist nicht abschließend. Es werden alle Bedarfe als Einzelfall von uns und der Ernst-Lindlau-Stiftung geprüft!